Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Top Qualität!

AGB

Fensterbank Express Jürgen Hofer

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Präambel

1.) Fensterbank Express Jürgen Hofer, 4822 Bad Goisern, Stambach 105 (UID: ATU67624412), in weiterer Folge als Auftragnehmer bezeichnet, nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich auf Grund der gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2.) Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

3.) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

II. Angebote / Preise

1.) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und gelten ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.) Der Auftragnehmer behält sich den Zwischenverkauf ausdrücklich vor.

3.) Ein Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

4.) Preise verstehen sich exklusive Transport-, Versicherungs- und Aufstellungskosten sowie exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

5.) Maßgeblich sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise.

III. Lieferung

1.) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

2.) Teillieferungen sind zulässig.

3.) Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bekanntzugeben.

4.) Lager- und Aufbewahrungskosten aufgrund von Umständen in der Sphäre des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

5.) Sachlich gerechtfertigte Änderungen und angemessene Lieferfristüberschreitungen gelten als genehmigt.

6.) Liefertermine gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern kein Fixgeschäft vereinbart wurde.

7.) Bei Überschreitung verbindlicher Lieferfristen kann nach schriftlicher Nachfristsetzung von vier Wochen vom Vertrag zurückgetreten werden.

8.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, gelagerte Ware nach Verständigung unverzüglich abzuholen.

IV. Gewährleistung, Garantie und Haftung

1.) Gewährleistungsansprüche werden nach Wahl des Auftragnehmers durch Verbesserung oder Ersatzlieferung erfüllt.

2.) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

3.) Maßgeblich sind die vom Hersteller angegebenen Produkteigenschaften sowie einschlägige Ö-Normen.

4.) Der Auftraggeber hat die Ware bei Übergabe sofort auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen.

5.) Technische Auskünfte erfolgen ohne Gewähr und bedürfen gegebenenfalls einer schriftlichen Bestätigung.

V. Produkthaftung

1.) Regressforderungen nach dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers nachgewiesen wird.

2.) Für Unternehmer wird die Haftung für Sachschäden aus Produktfehlern ausgeschlossen.

VI. Eigentumsrecht

1.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

2.) Bei Vertragsverletzungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzuholen.

3.) Pfändungen oder Zugriffe Dritter sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

4.) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Vertragsrücktritt.

5.) Lieferungen für ein Bauvorhaben gelten als einheitlicher Auftrag.

6.) Bei Zahlungsverzug kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware eingezogen werden.

VII. Forderungsabtretungen

1.) Forderungen aus Weiterverkäufen werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.

2.) Verkaufserlöse sind bei Zahlungsverzug gesondert zu verwahren.

3.) Gegenforderungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung aufgerechnet werden.

VIII. Zahlung

1.) Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen netto Kassa zahlbar.

2.) Teilrechnungen sind zulässig.

3.) Zahlungen dürfen wegen Gegenansprüchen oder Mängeln nicht zurückbehalten werden.

4.) Zahlungen werden zuerst auf Kosten, Zinsen und danach auf offene Hauptforderungen angerechnet.

5.) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz verrechnet.

6.) Bei gerichtlicher Geltendmachung werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig.

7.) Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsstockung ist der Auftragnehmer berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

IX. Mahn- und Inkassospesen

1.) Der Auftraggeber ersetzt sämtliche notwendigen vorprozessualen Kosten.

2.) Pro Mahnung werden EUR 10,– verrechnet.

3.) Darüber hinausgehende Schäden durch Zahlungsverzug sind ebenfalls zu ersetzen.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1.) Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Bad Ischl.

2.) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XI. Datenschutz und Adressenänderung

1.) Personenbezogene Daten dürfen zur Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet werden.

2.) Änderungen der Adresse sind dem Auftragnehmer unverzüglich bekanntzugeben.

XII. Allgemeines und Schlussbestimmungen

1.) Für Verbraucher gelten diese Bedingungen nur soweit sie dem Konsumentenschutzgesetz nicht widersprechen.

2.) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3.) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4.) Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer für die Dauer des Hindernisses von seinen Verpflichtungen.

5.) Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, die Verkaufs- und Lieferbedingungen anzufechten.